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Vorteile
einer Mitgliedschaft:
Sonderkonditionen
z. B.
-
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Gefährdungsbeurteilung
- beim Material- u. Geräteeinkauf
- beim Strombezug
- u. a.
Service & Hilfe
-
Rechtsberatung
- Betriebswirtschaftliche
Beratung
- individuelle
Beratung in allen Abrechnungsfragen
- Hilfe bei Abrechnungsproblemen (KZV, PKV)
- Benutzerhilfe zu Anwenderprogrammen wie Word, Excel, PowerPoint, Bussard
Dental
- Hilfe
beim Umgang mit dem Internet
- Recherche aufgrund Ihrer individuellen Anfrage in Bereichen wie Werbung,
Recht, Information...
- bedarfsgerecht gestaltete Statistiken und Diagramme auf den Betrieb
zugeschnitten
- Vermittlung von fachbezogenen Werbematerialien
- Innungsmodell Arbeitssicherheit
- Beratung und Betreuung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur technischen
Sicherheit
- Sicherheitstechnische Betreuung
- betriebsärztliche Betreuung
- Service- und Beratungsleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit des
MPG
- Umsetzung des Medizinproduktegesetzes
- Stellenbörse
- Material- und Gerätebörse
- Organisation und Vermittlung von "Ersthelferkursen" und "Erste-Hilfe-Trainings"
- Seminare und Schulungen
- Arbeits- und Ausbildungsverträge
- Empfehlungssätze Ausbildungsvergütung
- individuelle Hilfestellungen bei allen Fragestellungen
Durchsetzung
des Handwerksrechts
-
Ausnahmebewilligungsverfahren
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Wettbewerbsangelegenheiten
Unterstützung
und Betreuung
-
Unterstützung der Betriebe bei allen Fragen rund um die Betriebsführung
- Herstellerzertifikat
"Zahnersatz made in Germany
- Fördermittelrecherche
- Unterstützung und Beratung der Betriebe zum Beispiel bei Behördenkontakten
- Unterstützung bei Betriebsfortführung (Krankheit, Unfall etc.)
- Umsetzung der arbeitssicherheitstechnischen Gesetze und Vorschriften
durch Service- und Beratungsleistungen im Bereich des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes, Unternehmermodell; Arbeitssicherheit und
Arbeitsschutz
- Erstellung von Gutachten
- Kooperationsnetzwerk der Innungsfachbetriebe
Interessenvertretung
& Imagebildung
-
Internetpräsenz aller zahntechnischen Innungsfachbetriebe in Rheinland-Pfalz
unter www.zahntechnikerinnung.de
und www.zahn-team.com
- Vergütungsverhandlungen mit Krankenkassen
- GKV-Vertragspreise -
- Kommunikation mit Zahnärzteschaft und Krankenkassen
- Lobbyarbeit
- Politikgespräche
- Innungs- und Bezirksversammlungen
- Kooperation mit Behörden, Handwerkskammern, Verbänden etc.
- Interessenvertretung auf Regional-, Landes- und Bundesebene
- Vergütungsverhandlungen und Strukturgespräche mit den Krankenkassenverbänden
- Informationsveranstaltungen
- Mitglied der Dienstleistungsgesellschaft Gesundheit
Aktuelle
Information
-
Preis-Leistungsverzeichnisse (BEL-Vergütungen)
- Privat-Preisspiegel Rheinland-Pfalz (BEB)
- Mitgliederrundschreiben mit aktuellen und wichtigen Themen rund um das
Labor (Personal, Recht, Arbeitssicherheit, Umwelt- u. Gesundheitsschutz,
Ausbildung, Aktuelles zum Handwerksrecht, Aktuelle Informationen
zu Änderungen im Gesundheits- und Abrechnungswesen, Stand von Gesetzgebungsverfahren,
Urteile...)
- Aktuelle Info-E-Mails für Internetnutzer
- und und und
Arbeitsschutz,
Unfallverhütung, Arbeitssicherheit
gem. § 6 AsiG; § 3 ASiG
In
Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem
Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder
zu verpflichten, die sog. "sicherheitstechnische und betriebsärztliche
Betreuung" vorzuhalten. Diese Vorgabe besteht unabhängig von der Betriebsgröße,
d. h. bereits ab einem Arbeitnehmer - unabhängig von dessen wöchentlicher
Beschäftigungszeit.
Sicherheitstechnische
und betriebsärztliche Beratung
für unsere Innungsfachbetriebe
Ohne
zusätzliche Kosten (im Jahresbeitrag für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Beratung - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" DGUV Vorschrift
2) enthalten ist die sachgerechte Beantwortung von Fragen, Erteilung von
Auskünften an Innungsmitglieder und die Erstellung und Durchsetzung von
Konzepten auf betrieblicher Ebene, soweit sich diese auf Themengebiete
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beziehen, die für die Gesamtheit
der Innungsbetriebe von Interesse sind.
Das
betrifft im Einzelnen die
- Erkennung der Probleme im Arbeits- und Gesundheitsschutz der Innungsbetriebe
(analog der Auswertung der getätigten Gefährdungsermittlung
und -beurteilung),
- Erstellung von Problemlösungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes in den Innungsbetrieben unter Nutzung
der Synergieeffekte der Gemeinschaft zum Nutzen für den einzelnen Betrieb,
- Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den
Betrieben mit dem Ziel des Konstanthaltens der Gefahrklassen
bzw. Rückgang,
- ganzheitliche Betrachtung der gesetzlichen Auflagen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz unter Nutzung möglicher Schnittstellen für
die zahntechnischen Betriebe mit dem Ziel der Optimierung des Patientennutzens,
- Kontakte zu zuständigen Behörden und Unterstützung bei der Abstimmung
des Gesamtkonzeptes.
Umsetzung
der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte
für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).
Für
Innungsfachbetriebe übernimmt unser Kooperationspartner folgende Aufgaben:
Bedarfsgerechte
sicherheitstechnische und betriebsärztliche Beratung der Innungsbetriebe
bei
-
Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die über ein erhöhtes oder verändertes
Gefährdungspotenzial verfügen,
- grundlegenden Änderung von Arbeitsverfahren,
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes oder
verändertes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Information der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren
bei der Arbeit (z. B. Desinfektionsplatz, werdende Mütter),
- Auftreten von Unfällen oder Berufskrankheiten und damit verbundenen
notwendigen Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten,
- Erstellung
von Not- und Alarmplänen,
- Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstung und Einweisung von Beschäftigten,
falls erforderlich (insbes. in den Fällen des § 31 der Unfallverhütungsvorschrift
"Grundsätze Prävention" (BGV A1),
- Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von
Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.
- grundlegender Umgestaltung von Arbeitszeit-, Schicht- u. Pausensystemen,
- Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen,
Beurteilungen, Beratungen,
- Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,
- sonstigen individuellen Beeinträchtigungen der Gesundheit, die ein gefährdungsfreies
Arbeiten in Frage stellen,
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung
behinderter Menschen und der (Wieder )Eingliederung von Rehabilitanden,
- Wunsch des Arbeitnehmers nach betriebsärztlicher Beratung,
- Häufung gesundheitlicher Probleme,
- Auftreten von Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen, die durch die
Arbeit (mit)verursacht sein können.
Konkrete
Hilfe erhalten unsere Innungsfachbetriebe durch:
-
Beratung im Umgang mit Gefahrstoffen und allgemeine organisatorische Hinweise,
dazu zählen: Standorte von Gefahrstoffen, Risikobewertung
von Gefahrstoffen, Erstellung eines Gefahrstoffkatasters, Ermittlungspflicht
über Ersatzstoffe und weniger gesundheitsschädigende Stoffe,
- Beschaffung aktueller Sicherheitsdatenblätter,
- Beratung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen,
- Beratung bei der Erstellung von Hautschutz- und Hygieneplänen,
- Erteilung von Hinweisen zur Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes,
- Erteilung von Empfehlungen zur Lagerung brennbarer Stoffe und Flüssigkeiten,
- Erteilung von Empfehlungen für die betriebliche Organisation des Erste-Hilfe-Wesens,
- Erstellung von Rettungs- und Alarmplänen (sofern Lageplan vorh.),
- Aufbau von Aktionsprogrammen, z. B. zur Beschaffung von persönlichen
Schutzausrüstungen (PSA),
- Erstellung eines Schwerpunktprogramms zum Infektionsschutz im Labor,
- laufende Information/ Vorschläge/ Konzepte zu aktuellen gesetzlichen
Änderungen mit Relevanz für das Dentallabor (über Innungsrundschreiben,
quartalsweise News),
- Beratung hinsichtlich des Schriftverkehrs mit Ämtern,
- Ableiten von Erkenntnissen von getätigten Messungen zur konkreten Verbesserung
der Arbeits- und Gesundheitsschutzsituation in den Betrieben,
- Beratung hinsichtlich der Durchführung von Unterweisungen (z.B. Azubis,
werdende Mütter, Umgang mit Gefahrstoffen),
- Klärung und Erteilung von Umsetzungsempfehlungen der Arbeitsschutzverpflichtungen
des Arbeitgebers aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz,
- Erteilung von Lösungshinweisen und Unterstützung bei der arbeitsmedizinischen
Vorsorge,
- Erteilung allgemeiner Beschaffungshinweise für Geräte- und Maschinenneuanschaffungen,
- Analyse der EG-Maschinenrichtlinien und deren Konsequenz für Labore,
- Beratung bei Laborneu- und -umbauten (Erstberatung) sowie
- telefonische Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
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