Vorteile einer Mitgliedschaft:

Sonderkonditionen z. B.

- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Gefährdungsbeurteilung
- beim Material- u. Geräteeinkauf
- beim Strombezug
- u. a.



Service & Hilfe

- Rechtsberatung
-
Betriebswirtschaftliche Beratung
-
individuelle Beratung in allen Abrechnungsfragen
- Hilfe bei Abrechnungsproblemen (KZV, PKV)
- Benutzerhilfe zu Anwenderprogrammen wie Word, Excel, PowerPoint, Bussard Dental
-
Hilfe beim Umgang mit dem Internet
- Recherche aufgrund Ihrer individuellen Anfrage in Bereichen wie Werbung, Recht, Information...
- bedarfsgerecht gestaltete Statistiken und Diagramme auf den Betrieb zugeschnitten
- Vermittlung von fachbezogenen Werbematerialien
- Innungsmodell Arbeitssicherheit
- Beratung und Betreuung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur technischen Sicherheit
- Sicherheitstechnische Betreuung
- betriebsärztliche Betreuung
- Service- und Beratungsleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit des MPG
- Umsetzung des Medizinproduktegesetzes
- Stellenbörse
- Material- und Gerätebörse
- Organisation und Vermittlung von "Ersthelferkursen" und "Erste-Hilfe-Trainings"
- Seminare und Schulungen
- Arbeits- und Ausbildungsverträge
- Empfehlungssätze Ausbildungsvergütung
- individuelle Hilfestellungen bei allen Fragestellungen


Durchsetzung des Handwerksrechts

- Ausnahmebewilligungsverfahren
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Wettbewerbsangelegenheiten


Unterstützung und Betreuung

- Unterstützung der Betriebe bei allen Fragen rund um die Betriebsführung
-
Herstellerzertifikat "Zahnersatz made in Germany
- Fördermittelrecherche
- Unterstützung und Beratung der Betriebe zum Beispiel bei Behördenkontakten
- Unterstützung bei Betriebsfortführung (Krankheit, Unfall etc.)
- Umsetzung der arbeitssicherheitstechnischen Gesetze und Vorschriften durch Service- und   Beratungsleistungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Unternehmermodell; Arbeitssicherheit   und Arbeitsschutz
- Erstellung von Gutachten
- Kooperationsnetzwerk der Innungsfachbetriebe


Interessenvertretung & Imagebildung

- Internetpräsenz aller zahntechnischen Innungsfachbetriebe in Rheinland-Pfalz unter   www.zahntechnikerinnung.de und www.zahn-team.com
- Vergütungsverhandlungen mit Krankenkassen
- GKV-Vertragspreise -
- Kommunikation mit Zahnärzteschaft und Krankenkassen
- Lobbyarbeit
- Politikgespräche
- Innungs- und Bezirksversammlungen
- Kooperation mit Behörden, Handwerkskammern, Verbänden etc.
- Interessenvertretung auf Regional-, Landes- und Bundesebene
- Vergütungsverhandlungen und Strukturgespräche mit den Krankenkassenverbänden
- Informationsveranstaltungen
- Mitglied der Dienstleistungsgesellschaft Gesundheit


Aktuelle Information

- Preis-Leistungsverzeichnisse (BEL-Vergütungen)
- Privat-Preisspiegel Rheinland-Pfalz (BEB)
- Mitgliederrundschreiben mit aktuellen und wichtigen Themen rund um das Labor (Personal, Recht,   Arbeitssicherheit, Umwelt- u. Gesundheitsschutz, Ausbildung, Aktuelles zum Handwerksrecht, Aktuelle   Informationen zu Änderungen im Gesundheits- und Abrechnungswesen, Stand von Gesetzgebungsverfahren,   Urteile...)
- Aktuelle Info-E-Mails für Internetnutzer
- und und und


Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit
gem. § 6 AsiG; § 3 ASiG

In Deutschland schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zu bestellen oder zu verpflichten, die sog. "sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung" vorzuhalten. Diese Vorgabe besteht unabhängig von der Betriebsgröße, d. h. bereits ab einem Arbeitnehmer - unabhängig von dessen wöchentlicher Beschäftigungszeit.


Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Beratung
für unsere Innungsfachbetriebe

Ohne zusätzliche Kosten (im Jahresbeitrag für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" DGUV Vorschrift 2) enthalten ist die sachgerechte Beantwortung von Fragen, Erteilung von Auskünften an Innungsmitglieder und die Erstellung und Durchsetzung von Konzepten auf betrieblicher Ebene, soweit sich diese auf Themengebiete des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beziehen, die für die Gesamtheit der Innungsbetriebe von Interesse sind.

Das betrifft im Einzelnen die

- Erkennung der Probleme im Arbeits- und Gesundheitsschutz der Innungsbetriebe (analog der Auswertung der   getätigten Gefährdungsermittlung und -beurteilung),

- Erstellung von Problemlösungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den   Innungsbetrieben unter Nutzung der Synergieeffekte der Gemeinschaft zum Nutzen für den einzelnen Betrieb,

- Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben mit dem Ziel des   Konstanthaltens der Gefahrklassen bzw. Rückgang,

- ganzheitliche Betrachtung der gesetzlichen Auflagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz unter Nutzung   möglicher Schnittstellen für die zahntechnischen Betriebe mit dem Ziel der Optimierung des Patientennutzens,

- Kontakte zu zuständigen Behörden und Unterstützung bei der Abstimmung des Gesamtkonzeptes.


Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).

Für Innungsfachbetriebe übernimmt unser Kooperationspartner folgende Aufgaben:

Bedarfsgerechte sicherheitstechnische und betriebsärztliche Beratung der Innungsbetriebe bei

- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,

- Einführung neuer Arbeitsmittel, die über ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotenzial verfügen,
- grundlegenden Änderung von Arbeitsverfahren,

- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,

- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotenzial zur   Folge haben,

- Information der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit (z. B.   Desinfektionsplatz, werdende Mütter),

- Auftreten von Unfällen oder Berufskrankheiten und damit verbundenen notwendigen Untersuchungen von   Unfällen und Berufskrankheiten,

-
Erstellung von Not- und Alarmplänen,

- Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstung und Einweisung von Beschäftigten, falls erforderlich (insbes. in   den Fällen des § 31 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze Prävention" (BGV A1),

- Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von Anlagen, Arbeitssystemen und   Arbeitsverfahren.

- grundlegender Umgestaltung von Arbeitszeit-, Schicht- u. Pausensystemen,

- Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Beurteilungen, Beratungen,
- Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,

- sonstigen individuellen Beeinträchtigungen der Gesundheit, die ein gefährdungsfreies Arbeiten in Frage stellen,

- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und   der (Wieder )Eingliederung von Rehabilitanden,

- Wunsch des Arbeitnehmers nach betriebsärztlicher Beratung,

- Häufung gesundheitlicher Probleme,

- Auftreten von Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen, die durch die Arbeit (mit)verursacht sein können.


Konkrete Hilfe erhalten unsere Innungsfachbetriebe durch:

- Beratung im Umgang mit Gefahrstoffen und allgemeine organisatorische Hinweise, dazu zählen: Standorte von   Gefahrstoffen, Risikobewertung von Gefahrstoffen, Erstellung eines Gefahrstoffkatasters, Ermittlungspflicht über   Ersatzstoffe und weniger gesundheitsschädigende Stoffe,

- Beschaffung aktueller Sicherheitsdatenblätter,

- Beratung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen,

- Beratung bei der Erstellung von Hautschutz- und Hygieneplänen,

- Erteilung von Hinweisen zur Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes,

- Erteilung von Empfehlungen zur Lagerung brennbarer Stoffe und Flüssigkeiten,

- Erteilung von Empfehlungen für die betriebliche Organisation des Erste-Hilfe-Wesens,

- Erstellung von Rettungs- und Alarmplänen (sofern Lageplan vorh.),

- Aufbau von Aktionsprogrammen, z. B. zur Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA),

- Erstellung eines Schwerpunktprogramms zum Infektionsschutz im Labor,

- laufende Information/ Vorschläge/ Konzepte zu aktuellen gesetzlichen Änderungen mit Relevanz für das   Dentallabor (über Innungsrundschreiben, quartalsweise News),

- Beratung hinsichtlich des Schriftverkehrs mit Ämtern,

- Ableiten von Erkenntnissen von getätigten Messungen zur konkreten Verbesserung der Arbeits- und   Gesundheitsschutzsituation in den Betrieben,

- Beratung hinsichtlich der Durchführung von Unterweisungen (z.B. Azubis, werdende Mütter, Umgang mit   Gefahrstoffen),

- Klärung und Erteilung von Umsetzungsempfehlungen der Arbeitsschutzverpflichtungen des Arbeitgebers aus   dem Jugendarbeitsschutzgesetz,

- Erteilung von Lösungshinweisen und Unterstützung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge,

- Erteilung allgemeiner Beschaffungshinweise für Geräte- und Maschinenneuanschaffungen,

- Analyse der EG-Maschinenrichtlinien und deren Konsequenz für Labore,

- Beratung bei Laborneu- und -umbauten (Erstberatung) sowie

- telefonische Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.



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